Durch die Inventur, die schriftliche Mengenerfassung (zählen, messen, wiegen, schätzen) aller Waren, können wir Ihnen Ihr Inventar zu einem definierten Zeitpunkt darstellen. Die Inventuraufnahme ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung durchzuführen.
Die Durchführung kann bei Gründung, Schließung oder zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres erfolgen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Inventuraufnahme für Sie und stellen Ihnen die nötigen Bestandsaufstellungen bereit.
Die Inventuraufnahme wird an einem Stichtag komplett durchgeführt. Alle Waren werden bei dieser Variante für weitere Transaktionen gesperrt, sodass keine Warenbewegungen möglich sind.
Innerhalb der permanenten Inventur werden alle Artikel innerhalb eines Jahres schriftlich erfasst. Dieses Modell sperrt nur den gerade zu zählenden Artikel für weitere Transaktionen. Zusätzlich werden weitere Inventurprozesse durchgeführt.
Die Stichprobeninventur können wir Ihnen zur Verfügung stellen, sofern der Lagerbestand mehr als 1.000 Lagerpositionen umfasst, eine EDV-gestützte Lagerbuchhaltung vorhanden ist und 20 % des Bestandes mindestens 80 % des Lagerwertes abdecken.
Unsere Inventurdurchführung wird seit mehr als zehn Jahren durch namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie z. B. der PwC, der Märkische Revision GmbH oder der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begutachtet und bewertet.